Teilnahmebedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Für die Vorbereitung und Organisation des deutschen Gemeinschaftsstandes auf der MSPO 2026 ist die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer (AHK Polen), mit dem Sitz in Warschau (PL-00-844), ul. Grzybowska 87, zuständig.
2. Die AHK Polen vertritt die Aussteller des deutschen Gemeinschaftsstandes gegenüber dem Veranstalter der MSPO 2026, Targi Kielce SA. Sie tritt als Rechnungsempfänger für den Messeveranstalter und Rechnungsaussteller für die deutschen Aussteller auf.
§ 2 Leistungen der AHK Polen
1. Die AHK Polen übernimmt die komplette Organisation des deutschen Gemeinschaftsstandes. Dazu gehören u.a. folgende Leistungen:
- Reservierung der Ausstellungsfläche und Erledigung aller Formalitäten mit dem Messeveranstalter,
- Registrierung der deutschen Unternehmen als Mitaussteller und Erledigung der Katalogeinträge,
- Bestellung von technischen Anschlüssen und sonstigen Leistungen beim Messeveranstalter,
- Aufteilung der Ausstellungsfläche im Rahmen des Gemeinschaftsstandes,
- Planung und Organisation des Gemeinschaftsstandes inkl. Standbau.
2. Im Rahmen der Mitausstellergebühr erhält jeder Aussteller folgende Leistungen:
- zwei Ausstellerausweise,
- einen Katalogeintrag,
- eine Parkkarte,
- 30 kostenfreie Registrierungscodes für Besucher.
3. Im Rahmen des eigenen Ausstellerstandes erhält jeder Aussteller:
- Messeteppich (blau),
- Grundmöblierung: eine Infotheke, einen Tisch + vier Stühle, zwei Barhocker, zwei Prospektständer,
- Firmenname auf der Blende + Logo an der Infotheke,
- Stromanschluss (eine doppelte Steckdose),
- Zugang zu der gemeinsamen Gesprächsfläche und der Küchenbox.
§ 3 Anmeldung
1. Die Anmeldung erfolgt über das zur Verfügung gestellte Online-Anmeldeformular.
2. Die AHK Polen tritt gegenüber dem Messeveranstalter als Hauptaussteller auf. Die deutschen Teilnehmer werden durch die AHK Polen als Mitaussteller angemeldet.
§ 4 Termine
1. Die AHK Polen hat bei dem Messeveranstalter eine Ausstellungsfläche vorreserviert und soll diese Bestellung bis zum 31. März 2026 bestätigen.
2. Der Anmeldeschluss für deutsche Unternehmen ist der 27. Februar 2026. Nach diesem Termin eingehende Anmeldungen werden nur dann angenommen, wenn die AHK Polen über freie Ausstellungsfläche verfügt, oder auf die Warteliste gesetzt.
§ 5 Ausstellerstände und Kosten
1. Grundsätzlich werden den Ausstellern im Rahmen des Gemeinschaftsstandes drei Größen der Ausstellerstände angeboten: 9 m2, 10,5 m2 und 12 m2.
2. Die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich auf:
- Ausstellerstand 9 m2: ca. 9.740,00 EUR netto,
- Ausstellerstand 10,5 m2: ca. 10.670,00 EUR netto,
- Ausstellerstand 12 m2: ca. 11.590,00 EUR netto.
3. Diese Kosten wurden bei der Voraussetzung von acht ausstellenden Unternehmen kalkuliert. Abhängig von der finalen Ausstellerzahl, der vom Messeveranstalter tatsächlich zugewiesenen Ausstellungsfläche und den Abmessungen des Gemeinschaftsstandes können die finalen Kosten der Ausstellerstände von den genannten im Pkt. 2 abweichen. Jede Preisänderung wird mit dem jeweiligen Aussteller abgestimmt und bedarf seiner Zustimmung.
4. Zusätzliche Standausstattung und Leistungen können auf Wunsch angeboten werden. Diese werden mit dem Aussteller vereinbart und gesondert berechnet.
5. Kleinere Ausstellerstände als 9 m2 werden nur überlassen, wenn sich solche Flächen aus der Aufplanung ergeben. Dies gilt auch für Ausstellerstände, die von den im Pkt. 1 angebotenen Größen abweichen.
6. Die AHK Polska behält sich das Recht vor, die Standfläche einzelner Aussteller zu vergrößern oder zu verkleinern, sofern dies aufgrund der Aufteilung erforderlich ist. Jede solche Änderung bedarf der Zustimmung des jeweiligen Ausstellers.
7. Die Reise- und Übernachtungskosten tragen die Aussteller selbst.
§ 6 Rücktritt und Nichtteilnahme
1. Nach der Freigabe der finalen Kosten und der zugewiesenen Ausstellungsfläche durch den Aussteller registriert ihn die AHK Polska offiziell als Aussteller auf der Messe.
2. Ab diesem Zeitpunkt ist ein kostenloser Rücktritt von der Teilnahme nicht mehr möglich. Die berechneten Kosten sind in voller Höhe zu zahlen.
3. Eine Ausnahme davon bildet der Fall, dass AHK Polska einen Ersatzaussteller findet oder dieser vom zurücktretenden Unternehmen benannt wird. In diesem Fall zahlt das zurücktretende Unternehmen eine Rücktrittsgebühr, die die bisher im Zusammenhang mit seiner Teilnahme entstandenen Kosten deckt.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Der deutsche Gemeinschaftsstand wird nur beim Erreichen der Mindestzahl von acht Ausstellern realisiert.
2. Neben diesen Teilnahmebedingungen sind für die Aussteller des Gemeinschaftsstandes auch allgemeine und besondere Teilnahmebedingungen sowie technische Richtlinien des Messeveranstalters geltend.
3. Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Warschau. Es gilt das polnische Recht.