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Arbeitnehmerentsendung

Bei der Arbeitnehmerentsendung nach Polen müssen Unternehmen besondere gesetzliche Vorgaben einhalten. Insbesondere ist eine Meldepflicht gegenüber der Staatlichen Arbeitsinspektion (PIP) zu beachten. Hierbei spielt die Benennung einer festen Kontaktperson eine zentrale Rolle, da diese während der gesamten Arbeitnehmerentsendung als erster Ansprechpartner für polnische Inspektoren fungieren muss.

Mitarbeiterentsendung

Wichtige Anforderungen bei der Arbeitnehmerentsendung

Meldepflicht bei der Arbeitsinspektion:

Jede Arbeitnehmerentsendung nach Polen muss der polnischen Arbeitsinspektion gemeldet werden.

 

 

Benennung eines Ansprechpartner:

Es ist erforderlich, einen Ansprechpartner zu benennen, der vor Ort in Polen präsent ist und für alle Inspektionsanfragen zur Verfügung steht.

Umfangreiche Dokumentationspflichten:

Neben den Angaben zu den entsandten Arbeitnehmern müssen auch die Entsendedauer, der Entsendeort und vor allem der zuständige Ansprechpartner aufgeführt werden.

Dokumentations- und Rechtsvorgaben bei der Arbeitnehmerentsendung

Im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung nach Polen müssen folgende Unterlagen stets vorliegen und auf Polnisch bereitgestellt werden:

  • Entsendevertrag
  • Arbeitszeitdokumentation nach polnischem Recht
  • A1-Bescheinigung (Nachweis der Sozialversicherungspflicht bei Entsendung)
  • Vergütungsunterlagen (Gehaltsnachweise)

Zusätzlich ist es unerlässlich, die Bestimmungen des polnischen Arbeitsrechts zu berücksichtigen – dazu zählen insbesondere Regelungen zu Mindestlohn, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Arbeitsschutz. Obwohl der Abschluss einer separaten Krankenversicherung für die Arbeitnehmerentsendung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird diese dringend empfohlen.

Archivierungspflichten nach der Arbeitnehmerentsendung

Nach Beendigung der Arbeitnehmerentsendung sind Sie verpflichtet, die Entsendeunterlagen mindestens zwei Jahre lang zu archivieren. Im Falle einer Kontrolle durch die polnische Arbeitsinspektion müssen diese Unterlagen innerhalb von 15 Werktagen vorgelegt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich, die Dokumente direkt in Polen zu archivieren, um bei nachträglichen Kontrollen schnell und effizient reagieren zu können.

Unsere Leistungen als AHK Polen bei der Arbeitnehmerentsendung

Als kompetenter Partner unterstützt die AHK Polen Sie umfassend bei Ihrer Arbeitnehmerentsendung nach Polen:

Anmeldung bei der Arbeitsinspektion:

Wir übernehmen die formgerechte Anmeldung Ihrer Arbeitnehmerentsendung bei der polnischen Arbeitsinspektion

Bereitstellung eines erfahrenen Ansprechpartners:

Unsere Experten stehen als zentrale Kontaktperson für die Arbeitsinspektion zur Verfügung und sichern einen reibungslosen Ablauf.

Archivierung der Entsendeunterlagen:

Wir archivieren Ihre Entsendeunterlagen gemäß den datenschutzrechtlichen Vorgaben und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente in Polen vorliegen.

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!