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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht in Polen bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Einstellung von Arbeitnehmern. Dennoch gilt es, bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages die Besonderheiten hinsichtlich einer möglichen Probezeit, Befristung, Nutzungsrechte eines Dienstfahrzeugs, gesetzlichen Anspruchs auf HomeOffice zu beachten. Wichtig: Jeder Arbeitsvertrag mit einem polnischen Arbeitnehmer muss zwingend in polnischer Sprache abgefasst sein.

Arbeitsrecht

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsrecht in Polen

Die AHK Polen unterstützt Sie umfassend bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen

Individuelle arbeitsrechtliche Beratung

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Zweisprachige Arbeitsverträge

Wir erstellen für Sie maßgeschneiderte Arbeitsverträge in Deutsch und Polnisch.

Zweisprachige Begleitverträge

Nutzungsvertrag Dienstfahrzeug, HomeOffice-Vereinbarung, personalrechtliche Unterlagen.

Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen die Lohnbuchhaltung, sodass Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Arbeitsvertragsarten im polnischen Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht in Polen unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Arten von Arbeitsverträgen:

1. Unbefristeter Arbeitsvertrag

  • Dauerhafte Beschäftigung: Keine festgelegte Vertragslaufzeit.
  • Standard-Kündigungsfristen: Abhängig von der Beschäftigungsdauer (z. B. 2 Wochen bei weniger als 6 Monaten, 1 Monat ab 6 Monaten, 3 Monate ab 3 Jahren).

2. Befristeter Arbeitsvertrag

  • Reguläre Befristung: Verträge können bis zu einem Gesamtzeitraum von 33 Monaten abgeschlossen werden. Wiederholte Befristungen sind möglich – jedoch maximal dreimal. Wird ein Arbeitnehmer über 33 Monate hinaus beschäftigt, wandelt sich der Vertrag automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag um.
  • Probearbeitsvertrag:
    • Eigenständiger Vertrag: Anders als im deutschen Arbeitsrecht ist der polnische Probearbeitsvertrag ein separater Vertrag.
    • Befristete Dauer: In der Regel maximal 3 Monate. Nach Ablauf der Probezeit kann in ein reguläres befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen werden – andernfalls endet das Probearbeitsverhältnis automatisch.
    • In der Praxis hat dieser Vertrag aber an Bedeutung verloren.

Kündigungsfristen im Detail

Die Kündigungsfristen für befristete und unbefristete Arbeitsverträge im polnischen Arbeitsrecht richten sich nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses:

  • 2 Wochen: Bei Arbeitsverhältnissen, die kürzer als 6 Monate dauern.
  • 1 Monat: Bei Arbeitsverhältnissen von mindestens 6 Monaten.
  • 3 Monate: Bei Arbeitsverhältnissen ab 3 Jahren.

Weitere wichtige Aspekte des Arbeitsrechts in Polen

Gesetzlicher Anspruch auf HomeOffice

Das polnische Recht sieht vor, dass Arbeitnehmern ein gesetzlicher Anspruch auf HomeOffice von 24 Tage pro Kalenderjahr zusteht. Möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmern mehr HomeOffice-Tage zugestehen, bedarf dies eine besonderer Vertragsgrundlage

Dienstfahrzeuge

Die private Nutzung von Dienstfahrzeugen ist steuerrechtlich denkbar einfach gehalten:

  • Fahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 60 kW oder leistungsunabhängig elektro- und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge werden mit einem entgeltwerten Vorteil beim Arbeitnehmereinkommen von PLN 250,-/ Monat berücksichtigt.
  • Fahrzeuge mit einer Leistung von über 60 kW werden mit einem entgeltwerten Vorteil beim Arbeitnehmereinkommen von PLN 400,- berücksichtigt.
  • Dennoch muss die private Nutzung des Dienstfahrzeugs vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden.

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