Unsere Leistungen im Bereich Buchhaltung in Polen
Die AHK Polen unterstützt Sie mit einem umfassenden Service, der alle Aspekte der Finanzbuchhaltung nach den neuesten Regelungen des polnischen Steuerrechts abdeckt:
Laufende Finanzbuchhaltung:
Führung der Bücher gemäß den polnischen gesetzlichen Vorgaben.
Erstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen:
Monatliche Auswertungen zur Analyse der Unternehmensleistung.
Jahresabschlüsse:
Anfertigung und elektronische Einreichung der Jahresabschlüsse.
Körperschaftssteuererklärungen:
Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen (19 % Körperschaftssteuersatz bzw. 9 % bei Erträgen unter EUR 2.000.000,- ).
Umsatzsteuererklärungen:
Regelmäßige Abgabe der polnischen Umsatzsteuererklärung (Standardsteuersatz 23 %) – monatlich oder vierteljährlich.
Monatliche Berichterstattung:
Regelmäßige Reports an den deutschen Hauptsitz, auch auf Deutsch
Wichtige Neuerungen und Herausforderungen im polnischen Rechnungswesen
Unternehmen, die in Polen tätig sind – beispielsweise durch die Gründung einer sp. z o.o. (vergleichbar mit der deutschen GmbH) – profitieren von einer effizienten Buchführung, die den nachhaltigen Erfolg sichert. Gleichzeitig stellen die folgenden Neuerungen und Besonderheiten des polnischen Steuerrechts für viele deutsche Unternehmen eine Herausforderung dar:
Elektronische Einreichung von SAF-T (JPK):
Alle Unternehmen sind verpflichtet, ihre Einkaufs- und Verkaufsregister im sogenannten SAF-T File (Safe Audit Tax File, polnisch: JPK) bis zum 25. Tag des Folgemonats elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln – unabhängig davon, ob die Umsatzsteuererklärung monatlich oder vierteljährlich abgegeben wird.
Elektronische Jahresabschlüsse:
Jahresabschlüsse werden in Polen ausschließlich elektronisch eingereicht. Die Einreichung erfolgt durch ein im polnischen Handelsregister eingetragenes Geschäftsführungsmitglied (członek zarządu) unter Zeichnung des Abschlusses mit seiner persönlichen qualifizierten E-Signatur, die den entsprechenden polnischen E-Standards entsprechen muss.
Einführung des KSeF (Krajowy System e-Faktur) = E-Rechnungen:
Alle Unternehmen in Polen werden ab dem 1. Februar 2026 verpflichtet sein, ihre ausgestellten und empfangenen Rechnungen über das Krajowy System e-Faktur (KSeF) zu verarbeiten. Dieses staatliche System zur elektronischen Rechnungsstellung erhöht die Transparenz und vereinfacht die Kontrolle von Geschäftsprozessen. Die unabdingbare Integration des KSeF in die IT-Systeme erfordert eine Harmonisierung der Prozesse zwischen dem Unternehmen und der bereuenden Buchhaltung
Zusammenfassend
Die Buchhaltung in Polen erfordert eine präzise und aktuelle Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften – von der Führung der Bücher in polnischer Sprache über die Einhaltung der Währungs- und Steueranforderungen bis hin zur elektronischen Übermittlung von SAF-T Files, Jahresabschlüssen und Rechnungen über das KSeF. Die AHK Polen bietet Ihnen einen umfassenden Service, der alle Aspekte der Finanzbuchhaltung und notwendigen Steuererklärungen abdeckt.
Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre Buchführung effizient, rechtskonform und zukunftssicher gestaltet ist. Weitere detaillierte Informationen zum polnischen Rechnungslegungsgesetz und aktuellen Steuersätzen und Lohnkosten finden Sie in unseren E-Books. Optimieren Sie Ihre Buchhaltungsprozesse in Polen – für einen reibungslosen und erfolgreichen Geschäftsbetrieb.