Wojciech Pisarek
Schiedsgericht / MwSt.-Rückerstattung Rechtsberatung
+48 22 53 10 557 wpisarek@ahk.plDie AHK Polen übernimmt für Sie alle Schritte des Rückerstattungsverfahrens und begleitet Sie während des gesamten Prozesses:
Wir sichten und bereiten alle erforderlichen Dokumente vor.
Profitieren Sie von unserer jahrelangen Expertise im polnischen VAT Refund.
Wir reichen Ihren Vergütungsantrag bei der zuständigen Finanzbehörde ein.
Wir kommunizieren kontinuierlich mit der polnischen Finanzbehörde, um den Prozess voranzutreiben.
Gegebenenfalls leiten wir Einspruchsverfahren ein, falls Korrekturen notwendig sind.
Damit Ihr Unternehmen die polnische Mehrwertsteuer zurückfordern kann, müssen folgende grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:
Ihr Unternehmen muss in Deutschland zur Umsatzsteuer registriert sein.
Während des Erstattungszeitraums dürfen keine entgeltlichen Warenlieferungen oder Dienstleistungserbringungen in Polen erfolgt sein – es sei denn, das Reverse-Charge-Verfahren wurde angewandt.
Exporte aus Polen sowie innergemeinschaftliche Warenlieferungen (einschließlich des internen Verbringens eigener Waren) schließen die Teilnahme am Rückerstattungsverfahren aus.
Wichtig: Der Erstattungsbetrag muss zwingend in polnischen Zloty (PLN) angegeben werden – auch wenn die Rechnung in einer Fremdwährung ausgestellt wurde. Für die Antragstellung zählt das Ausstellungsdatum der VAT-Rechnungen, nicht das Zahlungsdatum.
Die Steuererstattung erfolgt nicht automatisch, und grundsätzlich ist in jedem Fall mit zusätzlichen Rückfragen seitens des polnischen Finanzamtes zu rechnen. Da die gesamte Kommunikation mit dem polnischen Finanzamt ausschließlich auf Polnisch erfolgt, ist eine polnischsprachige Betreuung essenziell, um die Erstattung in voller Höhe zu gewährleisten.
Beachten Sie, dass es zwei Korrekturfristen gibt – die erste Frist beträgt 1 Monat, die zweite Frist nur 7 Tage.
Rückerstattungsanträge sind bis spätestens 30.09. des dem Erwerb folgenden Jahres einzureichen. Diese Ausschlussfrist ist verbindlich; verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Sollten Sie in Polen Waren oder Dienstleistungen verkauft haben und somit die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerrückerstattung nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit, sich umsatzsteuerlich in Polen registrieren zu lassen. Dies kann eine sinnvolle Alternative darstellen, um steuerliche Verpflichtungen vor Ort zu regeln.
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