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Mehrwertsteuerrückerstattung

Haben Sie im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit in Polen Waren oder Dienstleistungen erworben und auf der Rechnung wurde die polnische Mehrwertsteuer (23% VAT) ausgewiesen? Mit unserer Unterstützung können Sie diese Steuer unkompliziert zurückerhalten. Die AHK Polen hilft Ihnen dabei, den Rückerstattungsprozess effizient zu gestalten und Ihre polnische Mehrwertsteuer erfolgreich zurückzufordern.

Mehrwertsteuerrückerstattung

Unsere Dienstleistung zur Mehrwertsteuerrückerstattung

Die AHK Polen übernimmt für Sie alle Schritte des Rückerstattungsverfahrens und begleitet Sie während des gesamten Prozesses:

Überprüfung und Vorbereitung der Unterlagen:

Wir sichten und bereiten alle erforderlichen Dokumente vor.

Beratung zum Rückerstattungsverfahren

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Expertise im polnischen VAT Refund.

Antragstellung im elektronischen Verfahren:

Wir reichen Ihren Vergütungsantrag bei der zuständigen Finanzbehörde ein.

Laufende Korrespondenz:

Wir kommunizieren kontinuierlich mit der polnischen Finanzbehörde, um den Prozess voranzutreiben.

Überprüfung der behördlichen Erstattungsbescheide:

Gegebenenfalls leiten wir Einspruchsverfahren ein, falls Korrekturen notwendig sind.

Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerrückerstattung in Polen

Damit Ihr Unternehmen die polnische Mehrwertsteuer zurückfordern kann, müssen folgende grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:

Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland:

Ihr Unternehmen muss in Deutschland zur Umsatzsteuer registriert sein.

Keine in Polen getätigten entgeltlichen Verkäufe:

Während des Erstattungszeitraums dürfen keine entgeltlichen Warenlieferungen oder Dienstleistungserbringungen in Polen erfolgt sein – es sei denn, das Reverse-Charge-Verfahren wurde angewandt.

Ausschluss bestimmter Transaktionen:

Exporte aus Polen sowie innergemeinschaftliche Warenlieferungen (einschließlich des internen Verbringens eigener Waren) schließen die Teilnahme am Rückerstattungsverfahren aus.

Wichtig: Der Erstattungsbetrag muss zwingend in polnischen Zloty (PLN) angegeben werden – auch wenn die Rechnung in einer Fremdwährung ausgestellt wurde. Für die Antragstellung zählt das Ausstellungsdatum der VAT-Rechnungen, nicht das Zahlungsdatum.

Wichtige Hinweise und Fristen im Rückerstattungsverfahren

Korrespondenz auf Polnisch:

Die Steuererstattung erfolgt nicht automatisch, und grundsätzlich ist in jedem Fall mit zusätzlichen Rückfragen seitens des polnischen Finanzamtes zu rechnen. Da die gesamte Kommunikation mit dem polnischen Finanzamt ausschließlich auf Polnisch erfolgt, ist eine polnischsprachige Betreuung essenziell, um die Erstattung in voller Höhe zu gewährleisten.

Kurze Korrekturfristen:

Beachten Sie, dass es zwei Korrekturfristen gibt – die erste Frist beträgt 1 Monat, die zweite Frist nur 7 Tage.

Frist für die Antragstellung:

Rückerstattungsanträge sind bis spätestens 30.09. des dem Erwerb folgenden Jahres einzureichen. Diese Ausschlussfrist ist verbindlich; verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Alternative Option: Umsatzsteuerliche Registrierung in Polen

Sollten Sie in Polen Waren oder Dienstleistungen verkauft haben und somit die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerrückerstattung nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit, sich umsatzsteuerlich in Polen registrieren zu lassen. Dies kann eine sinnvolle Alternative darstellen, um steuerliche Verpflichtungen vor Ort zu regeln.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!