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Unternehmensgründung

Schnell, effektiv und rechtssicher in den polnischen Markt starten Eine Firmengründung in Polen bietet deutschen Unternehmen einen schnellen, effektiven und rechtssicheren Weg, um auf dem polnischen Markt Fuß zu fassen. Besonders vorteilhaft: Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der Geschäftsführer – Ihre polnische Tochtergesellschaft kann auch ausschließlich aus deutschen Staatsbürgern bestehen.

Unternehmensgründung

Vorteile der Unternehmensgründung in Polen

Wettbewerbsfähige Kostenstrukturen

Günstigere Arbeits- und Betriebskosten im Vergleich zu vielen westeuropäischen Ländern ermöglichen eine effiziente Ressourcenallokation und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Hochqualifizierte Arbeitskräfte

Polen verfügt über ein breites Angebot an gut ausgebildeten und mehrsprachigen Fachkräften, insbesondere in den Bereichen IT, Ingenieurwesen und Dienstleistungen. Diese Expertise unterstützt Innovationen und trägt zum Unternehmenserfolg bei.

Innovationsförderung und Technologiestandards

Die polnische Regierung investiert in moderne Infrastruktur und technologische Innovationen. Technologieorientierte Unternehmen finden hier ein unterstützendes Umfeld, das Forschung, Entwicklung und Produktion begünstigt.

Steuerliche Anreize und Förderprogramme

Neben wettbewerbsfähigen Unternehmenssteuersätzen bietet Polen diverse Förderprogramme, Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen, die Investitionen und die Ansiedlung von Unternehmen zusätzlich attraktiv machen.

Rechtsformen und Besonderheiten bei der Firmengründung

Die beliebteste Rechtsform für deutsche Unternehmer in Polen ist die polnische sp. z o.o., da die Gründungsvoraussetzungen in vielen Teilen denen der deutschen GmbH entsprechen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Mindeststammkapital:

Das Mindestkapital beträgt 5.000 PLN (ca. 1.200 EUR) und muss – im Gegensatz zu Deutschland – vollständig eingebracht werden.

Gesellschafterregelung:

Eine deutsche Einmanngesellschaft darf in Polen nicht als Einmanngesellschaft firmieren – ein zweiter Gesellschafter ist erforderlich.

Geschäftsführung:

Bei der Gründung der polnischen sp. z o.o. ist kein fester Geschäftsführervertrag erforderlich – eine pauschale Vergütung auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses ist möglich.

Unsere Leistungen bei der Unternehmensgründung in Polen

Die AHK Polen unterstützt deutsche Unternehmen umfassend bei der Gründung und dem Markteintritt in Polen. Unsere Dienstleistungen umfassen:

Begleitung des kompletten Gründungsprozesses:

Von A bis Z – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Erstellung und Beratung zu Geschäftsführerverträgen:

Flexible Modelle für eine effiziente Geschäftsführung.

Umfassende Steuerberatung:

Unterstützung bei der Beantragung der polnischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT) und allen steuerrechtlichen Fragestellungen.

Laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung:

Professionelle Betreuung, die Ihren administrativen Aufwand minimiert.

Erstellung von Jahresabschlüssen:

Sorgfältige Buchführung und Abschlussarbeiten.

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