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AHK Polen Steuerausschuss: Die Familienstiftung ist nicht nur eine Lösung für Privat- und Familienunternehmen

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Februar 2024

Steuerausschuss

Ein von polnischen Privat- und Familienunternehmen lang erwartetes Gesetz tritt endlich in Kraft. Am 6. Februar unterzeichnete der Präsident das Gesetz zu Familienstiftungen, das unter anderem darauf abzielt, eine effektive, generationenübergreifende Nachfolge polnischer Unternehmen zu ermöglichen, starke Familienmarken aufzubauen sowie das Kapital in den Händen einer Familie zu halten und es vor Zersplitterung zu schützen.

 

All dies wird dank des vom Staatspräsidenten unterzeichneten Gesetzes zu Familienstiftungen bald möglich sein. Die Familienstiftung wird jedoch nicht nur ein Nachfolgeinstrument für polnische Privat- und Familienunternehmen sein. Es lohnt sich also, sich mit den Einzelheiten des neuen Gesetzes vertraut zu machen. Alles deutet darauf hin, dass seine Anwendung in Polen schnell populär werden könnte.

 

Das Gesetz über die Familienstiftung wurde unter großer Beteiligung der polnischen Privat- und Familienunternehmen geschaffen. Diese neue Einrichtung in der polnischen Rechtsordnung, die sich an den in Deutschland, Österreich und der Schweiz geltenden Regelungen orientiert, soll die Kontinuität und Leistungsfähigkeit eines Familienunternehmens über Generationen hinweg sicherstellen.

 

Die Aufgabe einer Familienstiftung besteht darin, die vom Stifter festgelegten Ziele auf der Grundlage des von ihm gestifteten Vermögens zu erreichen. Auf diese Weise werden familiäre Verwaltungsmechanismen aufgebaut und Kapital akkumuliert, was insbesondere für Unternehmerfamilien von Bedeutung ist. Während der Laufzeit der Familienstiftung ist es möglich, Gewinne zu reinvestieren und Vermögen zu veräußern oder zu erwerben. Eine vorrangige Aufgabe der Familienstiftung ist der Schutz des Vermögens.

Das Thema Familienstiftung taucht am häufigsten im Zusammenhang mit Nachfolgefragen in der Unternehmensführung auf, von der natürlich immer mehr polnische Unternehmer betroffen sind. Es ist jedoch anzumerken, dass eine Familienstiftung ein Instrument ist, das für eine breit angelegte Vermögensverwaltung (insbesondere bei der Gründung von privaten Investmentgesellschaften oder Family-Office-Einheiten) genutzt werden kann. Oft sind es diese Ziele (und nicht ausschließlich Nachfolgefragen), die die Gründung von Familienstiftungen bewirken.

 

Eine Familienstiftung kann auch dazu dienen, das Vermögen von Führungskräften (z. B. Vorstandsmitgliedern) und hochrangigen Fachleuten (z. B. Ärzten), deren berufliche Tätigkeit in vielen Bereichen finanziellen Risiken ausgesetzt ist, aufzubauen und zu schützen.

 

Es lohnt sich daher, die praktische Anwendung der Familienstiftung in den kommenden Monaten und Jahren zu verfolgen, denn alles deutet darauf hin, dass sich diese Einrichtung in Polen schnell durchsetzen wird.

 

Autoren:

Marcin Frank - Partner der Anwaltskanzlei Zwyrtek & Wspólnicy

Michał Zwyrtek - Finanzdirektor bei der APA-Gruppe

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