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Wertermittlungsklauseln - Bewertung der Situation in Polen und Deutschland

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März 2023

Ausschuss für öffentliches Auftragswesen

Am 28.03.2023 fand eine Sitzung des Ausschusses für öffentliches Auftragswesen der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in der Zentrale der AHK Polen in Warschau statt. Teilnehmer diskutierten Lösungen zur Erhöhung der Stabilität von Geschäftstransaktionen und der Sicherheit von Parteien im Zusammenhang mit den außerordentlichen Veränderungen im Geschäftsumfeld in den letzten Jahren.

Das Hauptthema des Treffens waren polnische und deutsche Gesetzeslösungen sowie die bestehende Praxis im Bereich der Auftragsverwertung im Zusammenhang mit einer deutlichen Veränderung der Kaufkraft des Geldes. Die eingeladenen Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, Präsident Mariusz Haładyj und Vizepräsidentin Luiza Modzelewska, erläuterten ihre Sicht der polnischen Lösungen.

Rechtsanwalt Jakob B. Krupski von KKP Legal stellte die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für Valorisierungsklauseln auf dem deutschen Markt vor. Zusätzlich zu den bestehenden allgemeinen Bestimmungen über Valorisierungsklauseln hat der deutsche Gesetzgeber die Anwendung von Notverordnungen vorgesehen, die von den zuständigen Ministerien im Zusammenhang mit der Pandemie und dem Krieg in der Ukraine aktiviert wurden und den Schutz der Unternehmer erweitern. Die Freigabe von Rücklagen aus dem Bundeshaushalt in Höhe von 164 Mrd. EUR war ebenfalls von entscheidender Bedeutung, da sie die Fähigkeit der öffentlichen Auftraggeber erhöhte, als Auftraggeber zu reagieren und bestehende Verträge wirksam zu valorisieren.

In Polen ist das Problem der Neuverhandlung und Valorisierung von laufenden Verträgen derzeit eine der wichtigsten Herausforderungen. Präsident Haładyj betonte, dass die bestehenden rechtlichen Lösungen für Valorisierungsklauseln ähnliche Möglichkeiten zum Schutz der Parteien bieten wie in Deutschland, obwohl sie Rahmencharakter haben und einen großen Raum für eigene Vereinbarungen der Partner lassen. Er wies außerdem darauf hin, dass sich die Praxis hinsichtlich der in Verträgen und in der Rechtsprechung verwendeten Lösungen noch in der Entstehungsphase befindet. Die Entwicklung von Standards in diesem Bereich wird unter anderem durch Empfehlungen der Staatsanwaltschaft unterstützt. Vizepräsidentin Luiza Modzelewska betonte auch die wichtige Rolle des bei der Staatsanwaltschaft angesiedelten Schiedsgerichts für die Unterstützung der Parteien bei der Valorisierung von Verträgen und der Gestaltung von Good Practices. Die Nachfrage nach den Beratungs- und Schlichtungsleistungen der Behörde ist in letzter Zeit deutlich gestiegen (308 Anträge im Jahr 2022, 140 Anträge zwischen Januar und März 2023), wobei 90 Prozent der Fälle mit einem Vergleich endeten.

Vertreter von AHK-Mitgliedsunternehmen in der Kommission wiesen auf die Notwendigkeit hin, die besondere Situation von Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Planungsbüros, zu berücksichtigen, deren Hauptkosten die Arbeitskosten von Fachkräften sei. Des Weiteren seien präzisere Regelungen mit Weisungscharakter hilfreich, die kleinere öffentliche Auftraggeber unterstützen würden.

Der Vorsitzende des Ausschusses für öffentliches Beschaffungswesen, Dr. Robert Siwik, betonte, dass die Möglichkeit, unterschiedliche Perspektiven darzustellen und Erfahrungen auszutauschen, von entscheidender Bedeutung sei, um ein besseres Verständnis für die Herausforderungen in diesem Bereich zu schaffen und bewährte Verfahren zu entwickeln. Beide Parteien erklärten ihre Absicht, den Austausch von Wissen und Erfahrungen fortzusetzen.

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