Wirtschaftssanktionen und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie die Ziele des Gesetzentwurfs über den Schutz von Informanten (Whistleblower)
Am 28. Juni fand in der Hauptgeschäftsstelle von EY die vorsommerliche Sitzung des Compliance-Ausschusses der AHK Polen statt. Der Ausschuss erörterte zwei für Unternehmer äußerst wichtige und aktuelle Themen - die Frage der Wirtschaftssanktionen und ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie den Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern).
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine wurden sukzessive Sanktionspakete gegen Russland und Weißrussland eingeführt, die Unternehmen dazu zwingen, ihre derzeitige Vorgehensweise bei der Risikobewertung zu ändern und zusätzliche Analysen von Geschäftspartnern durchzuführen. Für viele Unternehmen ist dies ein völlig neues Gebiet. Die Unternehmen sind auf das Management des Sanktionsrisikos nicht vorbereitet, da sie bisher meist nicht die Notwendigkeit dazu hatten. Während des Treffens sprachen wir mit Kommissionsmitgliedern und den EY-Experten und -Partnern Michał Rączy und Mariusz Witalis darüber, wie kostspielig die Nichteinhaltung von Sanktionen für Unternehmen sein kann, wie Sanktionsrisiken gesenkt werden können und wie sich Unternehmen im Bereich der Risikoanalyse und der Entwicklung interner Verfahren in diesem Bereich entwickeln.
Im zweiten Teil der Sitzung berichtete Wojciech Niezgodziński, Senior Manager bei EY, über die Änderungen am zweiten Entwurf des Whistleblower-Gesetzes. Im Anschluss erörterten die Kommissionsmitglieder die Annahmen des Projekts und die zeitliche Perspektive für seine Annahme. Die Whistleblower-Schutzrichtlinie wurde 2019 erlassen. Die Umsetzung ihrer Bestimmungen für große Unternehmen (mit 250 oder mehr Beschäftigten) in der Gesetzgebung der EU-Mitgliedstaaten war bis zum 17. Dezember 2021 vorgesehen. Kleinere Unternehmen (mit 50 bis 249 Beschäftigten) sollen bis zum 17. Dezember 2023 von den neuen Rechtsvorschriften erfasst werden. Der Entwurf des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern, mit dem die Richtlinie in polnisches Recht umgesetzt wird, wurde vom Ministerium für Familie und Soziales ausgearbeitet und im vergangenen Jahr konsultiert. Am 12. April 2022 wurde der zweite Entwurf auf der Website des polnischen Zentrums für staatliche Gesetzgebung (RCL) veröffentlicht: https://legislacja.rcl.gov.pl/projekt/12352401/katalog/12822845.
Die Arbeiten an dem Entwurf sind noch nicht abgeschlossen.