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Die wichtigsten Punkte der neuen Vorschriften zum Lohngefälle

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März 2026

Nowe regulacje 13.03
AHK

Am 13. März 2026 fand die nächste Sitzung des Arbeitsmarktausschusses der AHK Polska online statt, bei der die Mitglieder zwei Vorträge von Experten der Kanzlei sdzlegal Schindhelm zum Gesetzentwurf zur Stärkung des Rechts auf gleiches Entgelt für Frauen und Männer sowie zu den praktischen Auswirkungen hörten, die die neuen Vorschriften für Arbeitgeber haben könnten.

 

In den Vorträgen von Dominika Buch und Wojciech Zając von sdzlegal Schindhelm wurden die wichtigsten Elemente des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz erörtert, deren Inkrafttreten für den 7. Juni 2026 vorgesehen ist (wobei eine Verzögerung möglich ist). Die Referenten stellten unter anderem Folgendes vor:

  • die Definition des Entgelts, die alle Leistungen – monetäre und nicht monetäre – umfasst,
  • die Grundsätze der Arbeitsbewertung, die auf vier Kriterien basieren: Fähigkeiten, Aufwand, Verantwortung und Arbeitsbedingungen,
  • die Informationspflichten der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern,
  • die Verpflichtung zur jährlichen oder dreijährlichen Berichterstattung über das Lohngefälle bei Arbeitgebern mit mindestens 100 Beschäftigten,
  • finanzielle Sanktionen in Höhe von bis zu 50.000 PLN bei Verstößen,
  • die Umkehr der Beweislast in Fällen von Lohndiskriminierung.

 

Es wurde auch auf die Diskrepanz zwischen dem durchschnittlichen Lohngefälle in Polen (4,5–8,5 %) und den EU-Werten hingewiesen sowie auf zahlreiche Auslegungs- und operative Herausforderungen, die das Gesetz für die Unternehmen mit sich bringen könnte.

 

Im zweiten Teil der Veranstaltung gab die Unternehmensvertreterin, Mirela Kik von der Firma ZF CV Systems Poland Sp. z o.o., einen praktischen Einblick in das Vergütungsmanagement in einem großen, internationalen Unternehmen und wies auf Hindernisse bei der Anwendung der neuen Vorschriften hin – u. a. die Schwierigkeit, globale Stellen zu vergleichen, den Einfluss lokaler Arbeitsmärkte oder das Risiko eines massiven Zustroms von Anträgen von Arbeitnehmern. Die Diskussion bestätigte, dass der Gesetzentwurf einer Präzisierung bedarf und seine Umsetzung für kleine und mittlere Unternehmen besonders schwierig sein wird.

 

Im Verlauf der Sitzung wurde der Beitritt zweier neuer Unternehmen zur Kommission offiziell bestätigt – ZF CV Systems Poland Sp. z o.o. und Rena Polska Sp. z o.o.

Der wichtigste organisatorische Punkt war die Wahl eines neuen Vorsitzenden der Kommission. Der bisherige Vorsitzende, Ireneusz Zalewski, beendete seine Amtszeit, und die Mitglieder der Kommission wählten Wojciech Zając einstimmig – durch Akklamation – zum neuen Vorsitzenden.

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