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Webinar: Haftung von Geschäftsführern und Prokuristen in Kapitalgesellschaften polnischen Rechts

  • Event

24.06.2026 | online

Haftung von Geschäftsführern und Prokuristen in Kapitalgesellschaften polnischen Rechts

Haftung von Geschäftsführern und Prokuristen in Kapitalgesellschaften polnischen Rechts

Datum: 24.06.2026 (Mittwoch)

Beginn: 10:00 Uhr

Ende: 15:00 Uhr

Sprache: Deutsch

Tool: über MS Teams

Beschreibung des Webinars

Ziel des Webinars ist es, die grundlegenden Regelungen zur Haftung von Geschäftsführern und Prokuristen in Kapitalgesellschaften polnischen Rechts vorzustellen und praxisnah zu erläutern – insbesondere jene Aspekte, die für Geschäftsführer, Führungskräfte und vertretungsberechtigte Personen im Unternehmensalltag von besonderer Relevanz sind. Herzlich eingeladen sind auch Verwaltungsmitarbeiter deutscher Unternehmen, die in ihrer Tätigkeit mit polnischen Gesellschaften zusammenarbeiten.

 

Behandelt werden unter anderem folgende Themen: Haftung der Geschäftsführung gegenüber der Gesellschaft, Dritten und Behörden, Verantwortung im Insolvenzfall, arbeitsrechtliche Pflichten und Sanktionen, Vertretung der Gesellschaft in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie die steuerliche Haftung der Geschäftsführung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Programm des Webinars

Begrüßung und Einführung

1.      Einleitung: Darstellung des gesetzlichen Haftungsmodells, Risikomanagement.

 

2.      Schwerpunkte des Seminars: ausgewählte praxisrelevante Fragen der Schadensersatzhaftung, der Haftung gegenüber dem Fiskus sowie der Verantwortung für arbeitsrechtliche Ordnungswidrigkeiten.

 

Ausgewählte Fragen der Haftung im Bereich des Handelsrechts

1.      Geschäftsführung sowie Vertretung der Gesellschaft:

  • Rechtsposition und Aufgabenbereich der Geschäftsführer,
  • Alleinvertretung – Gesamtvertretung,
  • Innenverhältnis/Außenverhältnis der Vertretung,
  • Wirksamkeit der Aufgabenteilung der Geschäftsführer.

 

2.      Schadensersatzhaftung gegenüber der Gesellschaft / gegenüber Dritten:

  • Anspruchsgrundlagen (aus Gesetz / aus Vertrag),
  • Bedeutung der Geschäftsführerordnung,
  • Bedeutung des Arbeitsvertrags des Geschäftsführers.

 

3.      Haftung im Falle finanzieller Schwierigkeiten der Gesellschaft:

  • Falsche Angaben in der Erklärung über die Deckung des Stammkapitals,
  • Haftung für unrechtmäßige Auszahlungen an Gesellschafter,
  • Unterlassen der Einberufung der Gesellschafterversammlung zwecks Beschlussfassung über das Fortbestehen der Gesellschaft,
  • Haftung im Insolvenzfall der Gesellschaft.

 

4.      Einfluss der Entlastung des Geschäftsführers auf dessen Haftung für die der Gesellschaft zugefügten Schäden:

  • Rechtliche Natur der Entlastung der Geschäftsführer,
  • Rechtslage der Gesellschaft nach der Erteilung der Entlastung,
  • Rechtslage der Gesellschafter nach der Erteilung der Entlastung.

 

Ausgewählte Fragen der Haftung im Bereich des Arbeitsrechts 

1.      Vertretung der Gesellschaft in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten:

  • Vertretung aufgrund des Gesetzes und aufgrund der Benennung.

 

2.      Benennung und Folgen einer mangelhaften Benennung:

  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen die verantwortlichen Personen.

 

3.      Grundpflichten im Bereich des Arbeitsrechts und Sanktionen für 
deren Nichtausübung:

  • Abschluss und Auflösung der Arbeitsverträge (Form, Informationspflichten, Personalakten, Arbeitszeugnisse),
  • Anmeldung der Gesellschaft sowie deren Arbeitnehmer bei Behörden,
  • Ausführung der Arbeitsverträge (Arbeitszeit, Vergütung, Mobbing, Diskriminierung),
  • Arbeitssicherheit.

 

4.      Beschäftigung des Geschäftsführers aufgrund eines Arbeitsvertrags:

  • Vertretung der Gesellschaft im Arbeitsverhältnis,
  • Auflösung des Arbeitsvertrags und die Abberufung von der Funktion des Geschäftsführers,
  • Schadensersatzhaftung des Geschäftsführers als Arbeitnehmer der Gesellschaft,
  • Vor- und Nachteile der Einstellung eines Geschäftsführers aufgrund eines Arbeitsvertrags.

 

Steuerhaftung der Geschäftsführung

1.      Steuerhaftung Dritter für die steuerlichen Rückstände von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) nach der Abgabenordung:

  • Geschäftsführung,
  • Bevollmächtigte/Gesellschafter,
  • ehemalige Geschäftsführer/Bevollmächtigte/Gesellschafter.

 

2.      Art der Haftung der Geschäftsführung:

  • persönlich,
  • mit dem Gesamtvermögen,
  • subsidiär,
  • gesamtschuldnerisch.

 

3.      Gegenstand der Steuerhaftung der Geschäftsführung:

  • steuerliche Rückstände der Gesellschaft (Steuern, andere öffentlich-rechtliche Forderungen),
  • Zinsen,
  • Kosten des Vollstreckungsverfahrens.

 

4.      Haftungszeitraum:

  • bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsführung,
  • nach der Trennung von der Gesellschaft,
  • nach der Liquidation der Gesellschaft.

 

5.    Bedingungen für die Haftung der Geschäftsführung, Haftungsausschluss.

 

6.    Verfahren zur Bestimmung der Haftung der Geschäftsführung:

  • Einleitung des Verfahrens,
  • Entscheidung der Steuerbehörde der ersten und zweiten Instanz,
  • Widerspruch gegen die Entscheidung,
  • Vollstreckung der Entscheidung.

 

Q&A

 

Während des Webinars werden die Pausen flexibel gestaltet, je nach den Wünschen der Teilnehmer.

Preis des Webinars

Für Mitgliedfirmen der AHK Polen

200 EUR 

 

Für Nicht-Mitglieder der AHK Polen

300 EUR  

Redner

Christoph Garschynski ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät BSJP bnt Brockhuis Jurczak Prusak Sroka Nilsson Zamorska Sp. k.

Er konzentriert sich in seiner Tätigkeit auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen mit ausländischer, insbesondere deutscher Kapitalbeteiligung. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im Handels- und Gesellschaftsrecht, einschließlich Fusionen und Übernahmen (M&A), im Vertragsrecht, im Immobilienrecht sowie im Arbeitsrecht.

Haftung von Geschäftsführern und Prokuristen in Kapitalgesellschaften polnischen Rechts

Anmeldeformular

Bitte melden Sie sich über das Online-Anmeldeformular an. 

 

Schriftliche Absagen der angemeldeten Personen können nur bis zum 17.06.2026 schriftlich kostenfrei berücksichtigt werden. Nach diesem Termin werden die angemeldeten Personen mit 100% der Teilnahmekosten belastet. 

 

Bis zum 22.06.2026 erhalten alle Teilnehmer eine Bestätigung ihrer Teilnahme an der Schulung sowie den Link zur Schulung. Die AHK Polen behält sich Termin- und Programmänderungen aus dringendem Anlass vor.

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