Am 15. Januar 2026 fand im Sitz der AHK Polen die erste Sitzung der Kommission für öffentliches Auftragswesen in diesem Jahr statt. Zu Gast war Marcin Kalmus, der Direktor des Beschwerdeamtes der Behörde für öffentliche Aufträge. Er stellte die wichtigsten Punkte der bevorstehenden Novellierung des Gesetzes über öffentliche Aufträge vor, welches am 13. März 2026 in Kraft treten wird.
Der Fokus der Diskussion lag auf den Änderungen im Beschwerdeverfahren vor der Nationalen Beschwerdekammer.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
– die Einführung der Möglichkeit, KIO-Verhandlungen im Fernverfahren durchzuführen. Die Entscheidung über die Form der Verhandlung trifft jeweils der Präsident der KIO.
– die Verpflichtung der stationär teilnehmenden Parteien, über Geräte zu verfügen, die den Empfang und Versand von elektronischer Korrespondenz während der Verhandlung ermöglichen und
– die ausschließliche Nutzung der E-Zustellungsplattform als Kanal für die Einreichung von Rechtsbehelfen und Beitritten sowie für die Zustellung von Urteilen und
– die Notwendigkeit, jedes an die UZP gerichtete Schreiben an alle Verfahrensparteien weiterzuleiten
Der Vertreter der UZP kündigte zudem die Einführung neuer Beschwerdeformulare sowie eine geplante Schulungsreihe zur Erleichterung deren Anwendung an.
Die Mitglieder der Kommission wiesen auf die Schwierigkeiten hin, die sich aus den sehr kurzen Fristen für die Einreichung von Beschwerden und Beweismitteln ergeben. Sie betonten die Notwendigkeit, diese Fristen zu verlängern, um den Parteien eine realistische Möglichkeit zur Vorbereitung ihrer Stellungnahme zu geben.
Die Kommission dankte Herrn Marcin Kalmus herzlich für die Annahme der Einladung und für das offene, sachliche Gespräch.