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Zuschüsse für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union

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September 2023

Legal Tech Ausschuss

18.09.2023

 

Der Ausschuss für Recht und Technik erinnert daran, dass es noch bis Dezember möglich ist, Mittel aus dem diesjährigen KMU-Fonds in Anspruch zu nehmen, der finanzielle Unterstützung für den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums für in der EU ansässige KMUs bietet.

 

Die Finanzierung umfasst die Erstattung von bis zu 75 % der amtlichen Gebühr für die Eintragung einer Marke oder eines anderen ausschließlichen Rechts - Geschmacksmuster, Patent oder Pflanzensorte.

 

Welche Finanzierung kann in Anspruch genommen werden?

 

Bei der Eintragung einer Marke oder eines anderen ausschließlichen Rechts auf EU-Ebene (EUIPO, EPA) oder auf nationaler Ebene (UPRP) können 75 % der Gebühren erstattet werden, außerhalb der EU (WIPO) 50 %.

 

Beispiel: Wie hoch wird die Erstattung sein?

 

Für die Eintragung einer Marke in 3 Warenklassen in der Europäischen Union wird eine Gebühr von 1050 Euro erhoben.

 

Mit Mitteln aus dem KMU-Fonds belaufen sich die Kosten für den Schutz auf 262,50 Euro. Der Unternehmer erhält 75 % der Gebühren, also 787,50 €, zurück.

 

Wie ist das Verfahren für die Beantragung einer Finanzierung?

 

1. Einreichung eines Zuschussantrags und Erteilung eines Zuschussbescheids

 

Der erste Schritt ist die Einreichung eines Antrags auf Finanzhilfe auf der Website des EUIPO, in dem die Gutscheine angegeben werden, die der Unternehmer im Rahmen der Finanzhilfe erhalten möchte.

 

Für die Einreichung des Antrags sind folgende Unterlagen erforderlich:

 

- ein Auszug aus dem Bankkonto des Unternehmens;

- eine Bescheinigung über den Status als Mehrwertsteuerzahler oder eine Bescheinigung über die NIP/REGON;

- eine Erklärung (wenn das KMU durch einen externen Vertreter vertreten wird).

 

2. Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums

 

Nach der Benachrichtigung über die Gewährung der Finanzhilfe sind die Gutscheine 2 Monate lang gültig. Die Gültigkeit kann um weitere 2 Monate verlängert werden.

 

Während dieses Zeitraums können Anträge auf Schutz des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den gewährten Gutscheinen eingereicht und bezahlt werden. Dazu gehört z. B. die Anmeldung einer Marke.

 

3. Einreichung eines Antrags auf Erstattung

 

Sobald die IP-Aktivitäten durchgeführt und die Gutscheine bezahlt wurden, muss ein Erstattungsantrag gestellt werden, wodurch die Gutscheine aktiviert werden.

 

Nach der Aktivierung folgt eine Umsetzungsfrist, in der Sie die Erstattung der zusätzlichen Kosten beantragen können, die durch den Geltungsbereich des Gutscheins abgedeckt sind. Diese beträgt 6 Monate für Marken- und Designgebühren.

 

 

Autorin: Ewa Mońdziel, Rechtsberaterin im IP/IT-Team, JDP

Kontakt: Dr. Marcin Chomiuk, Vorsitzender des Rechtsausschusses / Legal Tech, AHK Polen

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