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Künstliche Intelligenz im Compliance-Bereich: Unterstützung oder neues Risikofeld?

Oktober 2026

AI Compliance
AHK Polska

Während der hybriden Sitzung des Compliance-Ausschusses der AHK Polska am 27.10.2026 befassten sich die Teilnehmer mit der zunehmenden Bedeutung künstlicher Intelligenz im Compliance-Management. Die Diskussion zum Thema „Künstliche Intelligenz und Compliance – Unterstützung oder weiterer Risikobereich?“ wurde von den EY-Experten Kazimierz Klonecki, Partner, und Wojciech Niezgodziński, Partner, geleitet.

 

Künstliche Intelligenz kann die Arbeit von Compliance-Teams erheblich optimieren. Sie ermöglicht die Analyse ganzer Transaktionsdatensätze anstelle ausgewählter Stichproben, hilft bei der Aufdeckung von Anomalien, Missbrauch und potenziellen Interessenkonflikten und unterstützt zudem die Analyse regulatorischer Änderungen, die Überprüfung von Geschäftspartnern sowie Due-Diligence-Prozesse. Dank der Automatisierung können Unternehmen Unregelmäßigkeiten frühzeitig erkennen und schrittweise von einer nachträglichen Kontrolle zu einer kontinuierlichen Risikoüberwachung übergehen.

 

Während des Treffens wurde zudem ein praktisches Beispiel für den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Datenanalyse bei der Kontrolle des Beschaffungsprozesses vorgestellt. Diese Tools können unter anderem auf die Aufteilung von Bestellungen unterhalb bestimmter Schwellenwerte, doppelte Rechnungen, fehlende erforderliche Genehmigungen, ungewöhnliche Beziehungen zu Lieferanten oder mögliche Interessenkonflikte hinweisen. Ein wesentlicher Vorteil ist nicht nur die schnellere Analyse großer Datenmengen, sondern auch die Darstellung der Ergebnisse in übersichtlicher Form und die Hervorhebung von Transaktionen, die einer eingehenden Überprüfung bedürfen.

 

Experten betonten jedoch, dass künstliche Intelligenz auch neue Risiken mit sich bringt. Dazu gehören vor allem die unkontrollierte Nutzung öffentlicher Tools, die Möglichkeit der Offenlegung von Unternehmensdaten, fehlerhafte oder voreingenommene Ergebnisse, mangelnde Transparenz der Systemabläufe sowie die Verwendung gefälschter Aufnahmen und anderer Manipulationstechniken bei Betrugsfällen. Die Qualität der Ergebnisse hängt dabei direkt von der Qualität und Vollständigkeit der Daten ab, auf denen die jeweilige Lösung basiert. Die vom System generierten Ergebnisse erfordern daher stets eine kritische Bewertung und menschliche Überwachung.

 

Ein weiteres wichtiges Thema der Sitzung waren die Verpflichtungen, die sich aus der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz ergeben. Die Verordnung basiert auf Risikostufen und gilt sowohl für Anbieter von Systemen als auch für Unternehmen, die diese in ihrer Geschäftstätigkeit einsetzen. Für Organisationen bedeutet dies, dass sie ermitteln müssen, welche Tools von den Mitarbeitern genutzt werden, für welche Aufgaben sie eingesetzt werden und wer für deren Bewertung und Überwachung verantwortlich ist.

 

Zu den wichtigsten Aufgaben im Bereich Compliance zählen die Bestandsaufnahme der KI-Anwendungen, die Risikoklassifizierung, eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten, die Erstellung von Nutzungsrichtlinien für die Tools sowie die regelmäßige Überwachung ihrer Funktionsweise. Besondere Aufmerksamkeit erfordern auch die von externen Anbietern eingesetzten Lösungen. Eine Richtlinie allein reicht nicht aus. Eine wirksame Überwachung sollte die Verantwortung von Personen, geeignete Prozesse, die Kompetenzen der Mitarbeiter und technologische Lösungen miteinander verbinden.

 

Die Diskussion hat gezeigt, dass künstliche Intelligenz längst nicht mehr nur eine technologische Neuheit ist. Sie entwickelt sich zu einem alltäglichen Arbeitsinstrument, das die Effizienz der Compliance steigern kann – allerdings nur dann, wenn sie bewusst, auf der Grundlage zuverlässiger Daten und unter Einhaltung geeigneter Kontrollmechanismen eingesetzt wird.

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